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EURO-Lexikon


Euro-ABC: Kleines Lexikon zur Währungsunion

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Transaktionskosten
Kosten, die Privatleuten, Unternehmen oder Banken beim Umtausch einer Währung in eine andere entstehen. Zu den reinen Gebühren für den Umtausch kommen für Unternehmen weitere Kosten hinzu, z. B. zur Absicherung des Risikos von Verlusten bei Veränderungen des Wechselkurses in der Zeit zwischen Abschluss eines Vertrages und Lieferung.

Übergangszeit
Die Zeit zwischen dem 1. 1. 1999 (Beginn der Währungsunion) und dem 1. 1.2002 (Einführung des Euro als Bargeld).

Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA)
Mit Beginn der Währungsunion eingesetzter Ausschuss mit beratender Funktion. Er ersetzt den früheren Beratenden Währungsausschuss. Der WFA hat die Aufgabe, die Wirtschafts- und Finanzlage der EU-Staaten und der Gemeinschaft zu beobachten und darüber regelmäßig Bericht zu erstatten, den Rat und die Kommission in Wirtschafts- und Finanzfragen zu beraten und Stellungnahmen dazu abzugeben und mindestens einmal jährlich die Lage hinsichtlich des Kapitalverkehrs und der Freiheit des Zahlungsverkehrs zu überprüfen und darüber einen Bericht zu erstatten. Jeder EU-Staat sowie die Kommission und die EZB ernennen jeweils höchstens zwei Mitglieder des Ausschusses.

 

 

 


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