| Wie rechne ich korrekt
um? |
| Seit
dem 1. Januar 1999 gilt der Euro als Währung in der Europäischen
Währungsunion. Der amtliche Umrechnungskurs Euro/D-Mark steht ein für
allemal fest. Er enthält fünf Stellen hinter dem Komma: 1 Euro = 1,95583
DM. Die endgültige Fixierung gilt nicht nur für die D-Mark, sondern für
alle Währungen der 12 Euro-Teilnehmer. |
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| Umrechnungsschlüssel für die
einzelnen Währungen |
| 1 Euro = |
40.3399 BEF (Belgische
Francs) |
| 1 Euro = |
1.95583 DEM (Deutsche Mark) |
| 1 Euro = |
166.386 ESP (Spanische
Peseten) |
| 1 Euro = |
6.55957 FRF (Französische
Francs) |
| 1 Euro = |
0.78756 IEP Irische
Pfund |
| 1 Euro = |
1936.27 ITL (Italienische
Lire) |
| 1 Euro = |
40.3399 LUF (Luxemburgische Gulden) |
| 1 Euro = |
2.20371 NLG (Niederländische Gulden) |
| 1 Euro = |
13.7603 ATS (Österreichische Schilling) |
| 1 Euro = |
200.482 PTE (Portugiesische Escudos) |
| 1 Euro = |
5.94573 FIM (Finnmark) |
| 1 Euro = |
340.750 GRD (Griechische
Drachmen) | |
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| So rechnen Sie
richtig |
| Erster Schritt: Alle Beträge werden nach dem
amtlichen Kurs korrekt umgerechnet. Man muss also stets den Kurs 1 Euro =
1,95583 verwenden, der nicht gerundet werden darf. |
| Zweiter Schritt: Das Ergebnis wird auf Pfennig
bzw. Cent kaufmännisch auf- oder abgerundet, das heißt auf zwei Stellen
hinter dem Komma. Bekanntlich runden Kaufleute dabei bis 4 ab, ab 5 wird
aufgerundet. |
Beispiele: a) Ein Betrag von 12
Euro entspricht korrekt umgerechnet 23,46996 D-Mark. Nach der
Rundungsregel ergibt sich ein Betrag von 23,47 D-Mark. b) Aus einem
Betrag von 95,- D-Mark werden zunächst 48,57272871 Euro und nach Anwendung
der Rundungsregel 48,60 Euro. Es handelt sich um eine wertneutrale Umstellung aller
Geldwerte in die neue Währung. Die Kaufkraft bleibt unverändert.
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