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Fragen &
Antworten
Wer wacht über
einen stabilen Euro?
| Diese Aufgabe obliegt dem Europäischen
System der Zentralbanken (ESZB). Es ist mit großer Unabhängigkeit und
einem klaren Stabilitätsauftrag ausgestattet. Das ESZB besteht aus der
Europäischen Zentralbank (EZB), die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat,
und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten. Solange nicht
alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Euro als
Gemeinschaftswährung eingeführt haben, steht die Aufgabe, über die
Stabilität des Euro zu wachen, genau genommen nur der EZB und den
nationalen Zentralbanken der 12 Euroländer zu. Für diesen Teil des ESZB
hat sich der Begriff "Eurosystem" eingebürgert. |
| Die Kompetenz für die Politik des stabilen
Geldes liegt beim Rat der Europäischen Zentralbank. In diesem
Gremium sind mit den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den
Präsidenten der nationalen Notenbanken der Euroländer die "Chefwächter"
der Währungsunion versammelt. Dort laufen die Fäden zusammen, um die
Geldpolitik für den Eurowährungsraum festzulegen. Zu den Aufgaben des ESZB
gehört es auch, Devisengeschäfte auszuführen, die offiziellen
Währungsreserven zu verwalten und für das reibungslose Funktionieren des
Zahlungsverkehrs zu sorgen. Eine weitere wichtige Aufgabe des EZB-Rates
aus der Sicht der Bürger: Er genehmigt die Ausgabe der neuen
Euro-Banknoten, die ab dem 1. Januar 2002 an den Schaltern erhältlich
sind. |
| Das entscheidende Qualitätsmerkmal des ESZB
ist seine weit reichende Unabhängigkeit. So legt der Maastrichter
Vertrag klipp und klar fest, dass weder die EZB, noch eine nationale
Zentralbank, noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane "Weisungen von
Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der
Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen" darf.
Es ist tabu, "die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen
Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben zu beeinflussen" Hierdurch wird die Geldpolitik dem Zugriff der
Politiker entzogen (institutionelle Unabhängigkeit). Weiterhin kann das
Eurosystem, um seinen Stabilitätsauftrag zu erfüllen, die geldpolitischen
Instrumente nach freiem Ermessen einsetzen (operative Unabhängigkeit). Zur
Wahrung der personellen Unabhängigkeit werden die Mitglieder des EZB-Rats
für eine lange Amtsperiode berufen: Die Amtszeit der Mitglieder des
EZB-Direktoriums beträgt acht Jahre, die Wiederernennung ist
ausgeschlossen. Bei der erstmaligen Ernennung der Direktoriumsmitglieder
im Jahr 1998 wurde die Amtszeit von vier bis acht Jahren gestaffelt.
Hierdurch wird ein abrupter Leitungswechsel in der EZB vermieden. Der
Bundesbankpräsident und seine europäischen Notenbankkollegen werden für
mindestens fünf Jahre ernannt und können für eine weitere Amtszeit berufen
werden. |
| Der politische Zugriff auf die "Eurobank"
wird durch ein weiteres Verbotsschild abgewehrt. Es ist der Europäischen
Zentralbank ausdrücklich untersagt, einzelnen Regierungen, öffentlichen
Unternehmen oder EU-Institutionen Kredite zur Finanzierung von
Haushaltsdefiziten zur Verfügung zu stellen. Das ist eine "Wegfahrsperre"
gegen unsolide Haushaltspolitik. Auch die Deutsche Bundesbank hält die im
Vertrag verankerte Unabhängigkeit des ESZB für eine sehr wichtige
Grundlage zur Sicherung der Stabilität des Euro: "Insbesondere das Statut
für das Europäische Zentralbanksystem dürfte die rechtliche Grundlage
dafür schaffen, dass die Geld- und Währungspolitik in der Währungsunion
stabilitätsorientiert geführt werden kann". |
| In das Direktorium der Europäischen
Zentralbank können nur Persönlichkeiten berufen werden, die in Währungs-
und Bankfragen anerkannt und erfahren sind. Dies soll Gewähr dafür
leisten, dass Preisstabilität oberstes Anliegen der Zentralbank
bleibt. |
Stabilitätspolitik für die
Eurozone: Vor dem Start der Währungsunion Ende 1998 hat der Rat der
Europäischen Zentralbank seine geldpolitische Strategie festgelegt:
Vorrangiges Ziel ist die Preisstabilität. Preisstabilität heißt,
dass die Verbraucherpreise im Euroraum gegenüber dem Vorjahr um weniger
als 2 Prozent steigen sollen. Dieses Ziel ist mittelfristig einzuhalten.
Eine besondere Rolle kommt der Geldmenge zu. Denn Inflation geht immer mit
einer übermäßigen Geldvermehrung einher. Der EZB-Rat legt einen
Referenzwert für das Wachstum der Geldmenge M 3 fest. Dieser Wert
wird unter Berücksichtigung des geschätzten Wirtschaftswachstums in der
Eurozone, veränderter Zahlungsgewohnheiten der Bevölkerung sowie des
Zielwertes der Preisstabilität abgeleitet und jährlich überprüft. Daneben
stützt sich das Eurosystem bei seinem Vorgehen auf eine breit angelegte
Analyse anderer wirtschaftlicher und finanzieller Größen, die Hinweise auf
die künftige Preisentwicklung geben. |
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