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Fragen &
Antworten
Was wird
eigentlich aus der Bundesbank?
Mit Beginn des Eurozeitalters, also seit 1.
Januar 1999, ist die Deutsche
Bundesbank - wie alle nationalen Notenbanken der Eurozone - integraler
Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Auf
die Organisationsstruktur der Bundesbank hatte der Übergang zum ESZB noch
keine Auswirkungen. Die Organe der Deutschen Bundesbank sind nach wie vor
der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der
Landeszentralbanken. Der Zentralbankrat bestimmt als oberstes
Beschlussorgan die Geschäftspolitik der Bank und erörtert die Auswirkungen
der Geld- und Währungspolitik, die jetzt vom EZB-Rat bestimmt wird. Im
EZB-Rat hat der Präsident der Deutschen Bundesbank Sitz und Stimme.
Sofern die Geschäfte der Bundesbank die originären Aufgaben des ESZB
berühren (Geldpolitik, Halten und Verwalten der Währungsreserven,
Devisenoperationen, Zahlungsverkehr), sind die Vorgaben des EZB-Rates zu
beachten. Die weiteren Aufgaben der Bundesbank (Bargeldversorgung,
Mitwirkung bei der Bankenaufsicht, Hausbank des Bundes, Ermittlung
statistischer Daten, Mitarbeit in nationalen wie internationalen Gremien
u.a.m.) haben sich auch unter den neuen Rahmenbedingungen der EWWU nur
wenig verändert. |
| Die Satzung des ESZB sieht ausdrücklich vor,
dass die Geschäfte, soweit dies möglich und sachgerecht erscheint, von den
nationalen Notenbanken durchgeführt werden. In diesen Zusammenhang fällt
ihnen auch die Aufgabe zu, Wirtschaft und Verbraucher über die Geldpolitik
des ESZB zu informieren und um Vertrauen in die Stabilität des Euro zu
werben. |
| Das Zentralbankgeld fließt auch im
Eurozeitalter über die Bundesbank in die Wirtschaft. So führen die
Landeszentralbanken geldpolitische Operationen mit den Kreditinstituten in
ihrem Bereich durch, sie führen die Konten der Banken und ermöglichen so
auch einen Zugang zu dem umfangreichen Zahlungsverkehrsangebot der
Bundesbank. Sie versorgen die Wirtschaft mit Bargeld und sind maßgeblich
in die Bankenaufsicht eingebunden u.v.m. |
| Darüber hinaus führt die Deutsche Bundesbank
Geschäfte mit dem Bund und den Ländern, mit Drittstaaten außerhalb der
Eurozone und mit Organisationen außerhalb der EU durch. Sie verwaltet - in
bestimmten Grenzen - die Gold- und Devisenreserven. Bis Ende 2001 hat die
Bundesbank das alleinige Recht, auf D-Mark lautende Banknoten auszugeben.
Und danach werden die Euro-Banknoten und -Münzen über die Zweiganstalten
der Bundesbank in Umlauf gebracht, so wie das bisher auch mit dem
DM-Bargeld geschieht. Die Bundesbank ist, wie alle nationalen
Zentralbanken der Eurozone, am Kapital der EZB von 5 Milliarden Euro
beteiligt und hat darüber hinaus einen Teil ihrer Devisenreserven der
EZB übertragen. Unter den Euro-Teilnehmerländern hat die Bundesbank mit
gut 30 % den höchsten Kapitalanteil. |
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