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Fragen &
Antworten
Wie wird auf
Dauer für Stabilität gesorgt?
| Manche befürchten, die Stabilität sei nur
beim Beginn der Währungsunion gewährleistet. Was aber ist, wenn einzelne
Teilnehmer später aus der Stabilitätsgemeinschaft ausbrechen und in die
alte Verschuldungsmentalität zurückfallen? Diese Furcht ist unbegründet,
denn der Maastrichter Vertrag schlägt hier feste Pflöcke ein, die
Stabilitätsgemeinschaft wird sozusagen rechtsverbindlich
eingezäunt. Dieser Stabilitätszaun besteht aus folgenden
Eckpfosten: |
| Budgetdisziplin: Der Vertrag sieht
feste Spielregeln vor, um die Währungsunion auf Dauer vor übermäßigen
Haushaltsdefiziten einzelner Teilnehmer zu schützen und die
Haushaltsdisziplin zu sichern. Die Staats- und Regierungschefs haben auf
dem Madrider Gipfel 1995 diesen Punkt erneut hervorgehoben: "Die
Haushaltsdisziplin ist sowohl für den Erfolg der Wirtschafts- und
Währungsunion als auch für die Akzeptanz der einheitlichen Währung in der
Öffentlichkeit von wesentlicher Bedeutung." Damit kann die
stabilitätsorientierte Geldpolitik der Europäischen Zentralbank nicht
durch eine unsolide Finanzpolitik einzelner Staaten unterlaufen werden.
Die Europäische Zentralbank darf keine Kredite an staatliche Stellen
vergeben, um Haushaltslöcher zu stopfen. Der Vertrag schließt aus, dass
für die Schulden eines Mitgliedslandes die Europäische Union oder ein
EU-Partner haftet. Klartext: Wir müssen nicht für die Schulden anderer
EU-Partner aufkommen, derartige Befürchtungen sind
gegenstandslos. |
| Die finanzpolitischen Konvergenzkriterien -
also Obergrenzen für das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand des
Staates - gelten nach dem Eintritt in die europäische Währungsunion
auf Dauer fort. Die Einhaltung wird regelmäßig überwacht. Der
EU-Ministerrat für Wirtschaft und Finanzen ging am 1. Mai 1998 noch einen
Schritt weiter: "Je größer die Schuldenquoten der teilnehmenden
Mitgliedstaaten sind, desto mehr müssen sie sich anstrengen, um diese
Quoten zu verringern." Außerdem sollen gute wirtschaftliche Bedingungen
zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden, um in guten Zeiten zu einem
ausgeglichenen Haushalt zu gelangen. Die EU-Finanzminister erhoffen sich
davon ein günstigeres Umfeld für Wachstum, ein höheres Maß an
Beschäftigung und größeren sozialen Zusammenhalt in Europa. |
| Stabilitätspakt: Hauptzweck ist die
dauerhafte Sicherung einer soliden Haushaltspolitik der Euro-Teilnehmer.
Ein ausgefeiltes System von Sanktionen zielt auf eine Doppelwirkung
bei der Haushaltsdisziplin: Vorbeugung und Abschreckung. Ein
Frühwarnsystem sorgt für die rechtzeitige Überwachung der
Schuldenentwicklung. Wenn ein Mitgliedstaat bei der Neuverschuldung die
3%-Marke überschreitet, löst die EU-Kommission automatisch das
Haushaltsüberwachungsverfahren aus. Das erhöht das Abschreckungspotential.
Ausnahmen von dieser 3%-Regel gibt es nur bei außergewöhnlichen
Ereignissen, z.B. Naturkatastrophen, oder einer schweren Rezession. Nur
bei einem sehr starken Wachstumseinbruch, einer Schrumpfung des
Bruttoinlandsprodukts um 2% oder mehr, wird dem betroffenen Land eine
Ausnahme ohne weiteres zugestanden. Bleibt bei einer mittleren Rezession
die Schrumpfung unterhalb von 2%, kann der Rat eine Ausnahme gewähren,
wenn das betroffene Land dafür gute Gründe nachweist. Der
Ermessensspielraum ist stabilitätsgerecht begrenzt. |
| Bei einer leichten Rezession (das
Bruttoinlandsprodukt schrumpft um weniger als 0,75%) gibt es keine
Gnade für Haushaltssünder. Wer sein übermäßiges Haushaltsdefizit nicht
angeht, wird mit einem "Blauen Brief" abgemahnt. Wenn der Haushaltssünder
sein Budget nicht in Ordnung bringt, werden Sanktionen eingeleitet.
Zunächst ist eine Stabilitätseinlage fällig, das heißt es muss ein hoher
Geldbetrag bei der Europäischen Kommission zinslos hinterlegt werden. Nach
weiteren zwei Jahren wird die zinslose Einlage in eine endgültige Strafe
umgewandelt, wenn das übermäßige Haushaltsdefizit nicht korrigiert wurde.
Die Geldbuße fließt den Euro-Ländern zu, die kein übermäßiges Defizit
aufweisen. Die Höhe der Sanktionen steht fest: Sie beträgt 0,2% des
BIP als Sockelbetrag und eine zusätzliche proportionale Komponente, die
von der Überschreitung des 3%-Referenzwertes abhängig ist. Maximal kann
die Sanktion 0,5% des BIP betragen. Das ist ausreichend hoch, um
abschreckend zu wirken. Beispiel: 0,2% des BIP wären in Deutschland
ungefähr 7,5 Milliarden Mark. Der Stabilitätspakt sieht damit im
Extremfall Strafen in Milliardenhöhe vor. Eine derartige Geldbuße für
Haushaltssünder ist weltweit ohne Beispiel.
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