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Fragen &
Antworten
Wann kommen neue
Euro-Teilnehmerländer dazu?
| Zwölf von fünfzehn Ländern der Europäischen
Union sind zu Beginn des Jahres 2001 im Euroland vereinigt. Es ist
möglich, dass in den nächsten Jahren auch die heute nicht beteiligten drei
Länder hinzukommen werden. Außerdem wird im ersten Jahrzehnt des neuen
Jahrtausends die Europäische Union in mehreren Etappen erweitert. In der
ersten Runde erfolgt die Aufnahme der Beitrittskandidaten in die
Europäische Union. Später wird auch die Konvergenzprüfung zur
Währungsunion stattfinden. Die EU-Beitrittskandidaten müssen sich nämlich
nach dem Eintritt in die Europäische Union für ihre Teilnahme am Euro
durch die Erfüllung der Konvergenzkriterien qualifizieren. |
| Die drei Nachzügler: Dänemark und
Großbritannien haben sich ausbedungen, selbst entscheiden zu dürfen, ob
und ab wann sie der Euro-Zone beitreten. Sie haben sich 1997 dafür
entschieden, nicht gleich von Anfang an der Währungsunion
anzugehören. |
| Schweden hat 1999 bei der
Konvergenzprüfung das Wechselkurskriterium nicht erfüllt. Schweden hatte
allerdings zuvor erklärt, den Euro 1999 noch nicht einzuführen.
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| In Dänemark hatte eine Volksabstimmung
über den Maastrichter Vertrag die Regierung gezwungen, eine
Ausnahmeregelung auszuhandeln, die es dem Land erlaubt, erst später an der
Währungsunion teilzunehmen, obwohl es alle Bedingungen dafür 1997 erfüllt
hatte. Bei einer erneuten Volksabstimmung im Herbst 2000 hat eine knappe
Mehrheit 53:47 Prozent gegen die Einführung des Euro votiert. |
| In Großbritannien entscheidet die
Regierung, ob und wann der Inselstaat der Euro-Zone beitritt, muss den
Aufnahmeantrag aber einem Volksentscheid stellen. Für Schweden gibt es
keine Ausnahmeregelung oder "Opting-out-Klausel". Es ist deshalb
grundsätzlich verpflichtet, der Währungsunion beizutreten, wenn die
Konvergenzkriterien erfüllt sind. |
Der neue Wechselkursmechanismus (EWS
II): Für das Verhältnis des Euro zu Währungen von EU-Staaten, die der
Währungsunion noch nicht angehören, wurde ein Wechselkursmechanismus
eingerichtet, der in großen Teilen dem früheren Europäischen
Währungssystem (EWS) entspricht: Leitwährung ist der Euro. Für die
Wechselkurse anderer EU-Währungen werden Leitkurse zum Euro
festgesetzt, die bei Bedarf geändert werden können. Die Tageskurse dürfen
von diesen Leitkursen nur in einer Standard-Bandbreite von plus oder minus
15 % abweichen. Erreichen die Tageskurse diese Grenzen, müssen die
jeweiligen nationalen Zentralbanken und die Europäische Zentralbank
eingreifen (intervenieren), um mit Käufen oder Verkäufen den Kurs der
gefährdeten Währung zu stützen. Die EZB ist von dieser
Interventionspflicht aber befreit, wenn dadurch ihre vorrangige Aufgabe,
die Preisstabilität des Euro zu gewährleisten, gefährdet würde. Änderungen
der Leitkurse (als Auf- oder Abwertungen gegenüber dem Euro) können auch
von der EZB beantragt werden. Im Vorfeld des Beitritts zur
Währungsunion wird die Teilnahme am Wechselkursmechanismus EWS II
erwartet. Seit 1. 1. 1999 nahmen die Dänische Krone (mit einer
Wechselkurs-Bandbreite von + 2,25 %) und die Griechische Drachme mit der
Standardschwankungsbreite von + 15 % am EWS II teil. Das Pfund Sterling
und die Schwedische Krone sind noch nicht in das EWS II eingebunden.
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