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Fragen
& Antworten
Müssen Verträge neu verhandelt werden?
Verträge gelten weiter, D-Mark-Beträge
werden ab dem Jahr 2002 nach dem festgelegten Umrechnungskurs automatisch
in Euro umgerechnet. Für alle Verträge gilt aber der von der EU verordnete
Grundsatz der Vertragskontinuität. Das heißt: Alle Verträge gelten
nach Beginn der Währungsunion und nach Einführung des Euro-Bargelds
unverändert weiter. Keine Vertragspartei kann mit Hinweis auf die
Währungsunion erklären, damit sei die Geschäftsgrundlage für einen
abgeschlossenen Vertrag entfallen und der Vertrag müsse gekündigt oder
geändert werden. Ein
Hausbesitzer kann seinen Mietern nicht wegen des Euro die Miete erhöhen
oder kündigen, ein Vertrag über eine Lebensversicherung oder eine
Bausparsumme ändern sich nicht, für Kredite oder Spareinlagen vereinbarte
Zinssätze bleiben unberührt, der Arbeitsvertrag ist nicht in Gefahr, ein
Ratenvertrag muss eingehalten werden. Allerdings gibt es auch den
Grundsatz der Vertragsfreiheit: Wenn beide Parteien es wollen,
können sie jeden Vertrag auf freiwilliger Basis ändern oder kündigen,
sofern die im Vertrag dafür vorgesehenen Formen und Fristen eingehalten
werden. Nach der Einführung des Euro bleiben nicht nur Verträge unverändert
gültig, sondern daneben auch Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte,
gerichtliche Entscheidungen, einseitige Rechtsgeschäfte,
Zahlungsanweisungen wie Schecks und alle anderen Vereinbarungen mit
Rechtswirkung. Wenn in einem Vertrag Summen oder Beträge in D-Mark genannt
sind, gelten dafür automatisch die entsprechenden Summen oder Beträge in
Euro, und zwar exakt zum offiziellen Umrechnungskurs von 1,95583 DM für einen Euro und nach offizieller
Regel gerundet. |
| Ein Beispiel: Man hat eine Hypothek auf seinem
Haus und zahlt monatlich DM 1.265,-- an Zins und Tilgung. Zum festgelegten
Kurs umgerechnet ergibt sich nun eine monatliche Rate von 646,78
Euro. |
| TIPP: Jede Industrie- und Handelskammer hat einen Eurogeld-Beauftragten für Anfragen aus
Wirtschaft und Mittelstand. Der Deutsche Industrie- und Handelstag unterstützt
mittelständische Unternehmen bei der Umstellung auf das neue Geld.
Ansprechpartner: Dr. Günter Lambertz, Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel.
0228/104-0. |
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