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Fragen & Antworten

Müssen Verträge neu verhandelt werden?
Verträge gelten weiter, D-Mark-Beträge werden ab dem Jahr 2002 nach dem festgelegten Umrechnungskurs automatisch in Euro umgerechnet. Für alle Verträge gilt aber der von der EU verordnete Grundsatz der Vertragskontinuität. Das heißt: Alle Verträge gelten nach Beginn der Währungsunion und nach Einführung des Euro-Bargelds unverändert weiter. Keine Vertragspartei kann mit Hinweis auf die Währungsunion erklären, damit sei die Geschäftsgrundlage für einen abgeschlossenen Vertrag entfallen und der Vertrag müsse gekündigt oder geändert werden.
Ein Hausbesitzer kann seinen Mietern nicht wegen des Euro die Miete erhöhen oder kündigen, ein Vertrag über eine Lebensversicherung oder eine Bausparsumme ändern sich nicht, für Kredite oder Spareinlagen vereinbarte Zinssätze bleiben unberührt, der Arbeitsvertrag ist nicht in Gefahr, ein Ratenvertrag muss eingehalten werden.
Allerdings gibt es auch den Grundsatz der Vertragsfreiheit: Wenn beide Parteien es wollen, können sie jeden Vertrag auf freiwilliger Basis ändern oder kündigen, sofern die im Vertrag dafür vorgesehenen Formen und Fristen eingehalten werden. Nach der Einführung des Euro bleiben nicht nur Verträge unverändert gültig, sondern daneben auch Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte, gerichtliche Entscheidungen, einseitige Rechtsgeschäfte, Zahlungsanweisungen wie Schecks und alle anderen Vereinbarungen mit Rechtswirkung. Wenn in einem Vertrag Summen oder Beträge in D-Mark genannt sind, gelten dafür automatisch die entsprechenden Summen oder Beträge in Euro, und zwar exakt zum offiziellen Umrechnungskurs von 1,95583 DM für einen Euro und nach offizieller Regel gerundet.
Ein Beispiel: Man hat eine Hypothek auf seinem Haus und zahlt monatlich DM 1.265,-- an Zins und Tilgung. Zum festgelegten Kurs umgerechnet ergibt sich nun eine monatliche Rate von 646,78 Euro.
TIPP: Jede Industrie- und Handelskammer hat einen Eurogeld-Beauftragten für Anfragen aus Wirtschaft und Mittelstand. Der Deutsche Industrie- und Handelstag unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Umstellung auf das neue Geld. Ansprechpartner: Dr. Günter Lambertz, Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel. 0228/104-0.

 

 

 


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