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Fragen
& Antworten
Was ändert sich
für "Häuslebauer" und Mieter?
| Der Zeitpunkt, auf ein Eigenheim zu sparen
oder in eigene vier Wände zu ziehen, ist heute günstiger denn je. Die
europäische Währungsunion startet in einer Phase der
Preisstabilität und historisch niedriger Zinsen. Dadurch wird
für viele ein Eigenheim erst erschwinglich. Das ist ein Pluspunkt für
alle, die demnächst in ihre eigenen vier Wände ziehen wollen. Besonders
für junge Familien stellen die staatlichen Prämien einen zusätzlichen
Anreiz dar. Bausparverträge gelten zu den gleichen Bedingungen weiter
wie vorher. Mit der Umstellung auf den Euro ändert sich an der
Gültigkeit und am Inhalt nichts. Sie können also ihr Bauspardarlehen zum
vereinbarten Zins in Anspruch nehmen. Entsprechendes gilt für
Hypothekenverträge. Ab dem Jahr 2002 wird die Tilgung in Euro erfolgen,
dadurch ändert sich aber die Belastung durch die Hypothek nicht.
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Immobilien als Kapitalanlage: Immer
wenn die Angst vor Geldentwertung Konjunktur hat, wird die Frage akut: Ist
es nicht sicherer, sein Geld in Sachwerten anzulegen? Aufgepasst bei
Offerten, in denen das Geschäft mit der Angst vor möglicher Geldentwertung
beim Euro betrieben wird. Oft dienen sie nur dazu, um von überteuerten
Preisen und versteckten Pferdefüßen abzulenken. Lassen Sie sich nicht
beirren. Treffen Sie die Entscheidung für oder gegen eine Immobilie so,
wie Sie auch ohne Währungsumstellung handeln würden. Wer nur aus Angst vor
vermeintlichen Inflationsgefahren die Flucht in Sachwerte antritt, kann
leicht in eine Falle geraten. Vorsicht, wenn Ihnen unter Hinweis auf
angebliche Inflationsrisiken spekulative Immobiliengeschäfte angeboten
werden. Es gibt keine Veranlassung, vor dem Euro auszuweichen. Denn die
europäische Währungsunion ist als Stabilitätsgemeinschaft
konzipiert. |
Mieter: Die Mehrheit der Deutschen
wohnt nach wie vor zur Miete. Sind Mieter bei der Euro-Umstellung
geschützt? Ja. Für manchen Vermieter könnte die Einführung des Euro ein
Vorwand sein, die Miete zu erhöhen oder nachteilige Klauseln in den
Mietvertrag einzubauen. Der Gesetzgeber hat hier einen Riegel
vorgeschoben. Es gilt "Vertragskontinuität", d.h. das Gesetz
schützt bestehende Absprachen und Verträge. Niemand kann sich wegen der
Umstellung auf das neue Geld auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage
berufen. Außerdem ist es dem Vermieter untersagt, Gebühren für den
Umstellungsaufwand zu verlangen. Sie fallen unter die Verwaltungskosten,
die nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürfen. Bei Neuabschluss von
Mietverträgen über Wohnraum gilt weiter die Regelung, dass eine Koppelung
des Mietpreises an den Preisindex der Lebenshaltung nur in Ausnahmefällen
erlaubt ist, nämlich bei mindestens zehnjährigen oder Mietverträgen für
die Lebenszeit eines Vertragspartners. Die Einzelheiten finden sich in dem
neu gefassten § 10 a des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe
(MHG). |
| TIPP: Alle Handwerksbetriebe, die Beratungsbedarf zur
Währungsumstellung haben, können sich an die Euro-Beauftragten ihrer
Handwerkskammer oder ihres Fachverbandes wenden. Ansprechpartner ist auch
der Zentralverband des Deutschen
Handwerks in Bonn, Telefon
0228/545-0. |
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