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Ratgeber Bausparen

Ratgeber Bausparen
• Abschlussphase
• Sparphase
• Zuteilungsphase
• Zuteilungsverfahren
• Darlehensphase
• Besicherung des Darlehen
• Zwischenfinanzierung
• Sparzulage u. Wohnbauprämie
• Eigenheimförderung
Zuteilungsphase

Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, wenn sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest, sondern ist vielmehr davon abhängig, wie viel Guthaben der Bausparkasse zu den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur Verfügung steht.

Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Dies hängt zum einen von der Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge ab, zum anderen von der Höhe der jeweils von allen Bausparern eingezahlten Bausparguthaben. Nimmt eine Bausparkasse also in Boomzeiten viele Gelder ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen zuteilen. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten, einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.

Wichtig!
Gesetzlich wurde sogar eine Mindestwartezeit festgelegt, so dass die Zuteilung eines Bauspardarlehens frühestens 18 Monate nach Abschluss des Bausparvertrages erfolgen kann.

Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Am Bewertungsstichtag muss das Mindestsparguthaben (gemäß den ABB) erreicht sein. Das Mindestsparguthaben beträgt je nach Bausparkasse und Tarif entweder 40 oder 50 % der Bausparsumme.
  • Der Bausparvertrag muss über eine ausreichend hohe Bewertungszahl verfügen. Diese hängt auch von der Bausparkasse und dem jeweiligen Tarif ab.
Nach der Mitteilung über die Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme). Ansonsten erlischt sein Anspruch auf das Darlehen.


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