|

Abgeltungsteuer

Baufinanzierung
Der Weg zum Eigenheim. Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihren Traum finanzieren.

Geld/Vorsorge > Baufinanzierung > Ratgeber Bausparen

Ratgeber Bausparen

Ratgeber Bausparen
• Abschlussphase
• Sparphase
• Zuteilungsphase
• Zuteilungsverfahren
• Darlehensphase
• Besicherung des Darlehen
• Zwischenfinanzierung
• Sparzulage u. Wohnbauprämie
• Eigenheimförderung
Eigenheimförderung

Neben der Förderung während der Sparphase des Bausparvertrages, gewährt der Staat auch Mittel im Rahmen der Eigenheimförderung. Wer ein Eigenheim baut oder kauft, bekommt acht Jahre lang Geld aus Berlin. Dabei wird unterschieden, ob Sie eine Immobilie selbst bauen bzw. neu erwerben, eine gebrauchte Immobilie kaufen, oder an einem bestehenden Gebäude einen Ausbau vornehmen.

Der jährliche Fördergrundbetrag liegt bei bis zu 2.556 Euro bei einer neuen Immobilie, und bis zu 1.278 Euro bei einer gebrauchten selbstgenutzten Immobilie. Zusätzlich können Sie in diesem Fall noch eine Kinderzulage in Höhe von 767 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, beantragen.

Einkommensgrenzen
Anspruch auf die Eigenheimförderung haben Sie, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, im Jahr der Antragstellung und im vorhergehenden Jahr, 81.806 Euro bei Ledigen und 163.614 Euro bei Verheirateten nicht überstiegen hat.Der Betrag erhöht sich für jedes zum Haushalt zugehörige Kind um 30.678 Euro.

Beispiel:
Für eine Familie mit 2 Kindern gilt: 163.614 Euro zuzüglich 30.678 Euro pro Kind, insgesamt also 224.970 EUR in einem Zweijahreszeitraum.

Maßgeblich sind die zusammengerechneten Einkünfte aus diesen beiden Jahren. Übersteigen ihre Einkünfte in den Folgejahren diese Beträge, bekommen Sie die Eigenheimförderung weiterhin.

Maßnahme Bemessungsgrundlage Förderbetrag
Bau/Erwerb einer neuen Immobilie 5% der Baukosten oder des Kaufpreises, einschließlich des Grundstückpreises (max. 51.129 Euro) 8 Jahre lang maximal 2.556 Euro jährlich
Kauf einer gebrauchten Immobilie 2,5% des Kaufpreises, einschließlich des Grundstückpreises (max. 51.129 Euro) 8 Jahre lang maximal 1.278 Euro jährlich
Ausbauten (Baubeginn nach dem 31.12.1996) 2,5% der Baukosten (max. 51.129 Euro) 8 Jahre lang max. 1.278 Euro jährlich


Copyright © 2009 Yahoo! Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Feedback & Kritik | Wir über uns | Jobs@Yahoo! | Yahoo! auf Ihrer Homepage | AGB